Die Resolution 425 des UN-Sicherheitsrates wurde auf der 2074. Sitzung mit 12 gegen 2 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen (Tschechoslowakei und Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken) am 19. März 1978 nach der von Israel eingeleiteten Operation Litani gegen die palästinensischen Positionen im Südlibanon angenommen .
Mit dieser Resolution wird die Interimstruppe der Vereinten Nationen (UNIFIL) im Libanon eingesetzt, deren Aufgabe es sein wird, den Abzug der israelischen Streitkräfte aus dem Libanon sicherzustellen, die Grenzsicherheit zu gewährleisten und der libanesischen Regierung zu helfen, ihre Autorität im Süden ihres Hoheitsgebiets wiederherzustellen.
Der Text der Resolution 425 des UN-Sicherheitsrates
Der Sicherheitsrat,
Kenntnisnahme der Briefe des Ständigen Vertreters des Libanon und des Ständigen Vertreters Israels,
Nach Anhörung der Erklärungen der Ständigen Vertreter des Libanon und Israels
Sehr besorgt über die sich verschlechternde Lage im Nahen Osten und ihre Folgen für die Wahrung des internationalen Friedens,
Überzeugt, dass die gegenwärtige Situation die Schaffung eines gerechten Friedens im Nahen Osten behindert,
1. fordert die strikte Achtung der territorialen Integrität, Souveränität und politischen Unabhängigkeit des Libanon innerhalb seiner international anerkannten Grenzen;
2. fordert Israel auf, seine militärischen Maßnahmen gegen die territoriale Integrität des Libanon unverzüglich einzustellen und seine Streitkräfte unverzüglich aus dem gesamten libanesischen Gebiet abzuziehen;
3. beschließt unter Berücksichtigung des Antrags der libanesischen Regierung, unverzüglich unter ihrer Aufsicht eine Interimstruppe der Vereinten Nationen für den Südlibanon einzurichten, um den Abzug der israelischen Streitkräfte zu bestätigen, den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und die libanesische Regierung zu unterstützen bei der Gewährleistung der Wiederherstellung ihrer wirksamen Autorität in der Region setzt sich diese Truppe aus Personal zusammen, das von den Mitgliedstaaten bereitgestellt wird;
4. ersucht den Generalsekretär, ihm innerhalb von 24 Stunden über die Umsetzung dieser Entschließung Bericht zu erstatten.
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